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NUR 2020, 103
BGH 
Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und normative Regelungen der Energieregulierung (Beschluss vom 08.10.2019, EnVR 58/18)

Von einer Anwendung der Regelungen in § 6a, § 7 Abs. 1 Satz 3 und 5 und Abs. 7 StromNEV sowie § 24 Abs. 2 Satz 2 ARegV dürfte auch dann nicht abgesehen werden, wenn sie gegen Vorgaben der Richtlinie 2009/72/EG verstießen.

BGH, N&R 2020, 103-107 (Beschluss vom 08.10.2019, EnVR 58/18)

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