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NUR 2017, 314
VG Köln 
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in der Bundesnetzagentur vorgelegten Teilleistungsverträgen (Beschluss vom 19.06.2017, 22 L 812/16)

§ 30 VwVfG wird nicht durch die Regelung in § 30 Abs. 2 PostG verdrängt, bei der er sich um eine Ordnungsvorschrift handelt, die kein materielles Einsichtnahmerecht begründet, sondern dieses voraussetzt und das Verfahren der Einsichtnahme regelt.

VG Köln, N&R 2017, 314-320 (Beschluss vom 19.06.2017, 22 L 812/16)

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