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NUR 2019, 304
EuGH 
Nutzung von Personenbahnsteigen als Bestandteil des Mindestzugangspakets (Urteil vom 10.07.2019, C-210/18)

Anhang II der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums ist dahin auszulegen, dass die in Anhang I dieser Richtlinie genannten „Personenbahnsteige“ ein Bestandteil der Eisenbahninfrastruktur sind, deren Benützung nach Nr. 1 Buchst. c dieses Anhangs II unter das Mindestzugangspaket fällt.

EuGH, N&R 2019, 304-306 (Urteil vom 10.07.2019, C-210/18)

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