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NUR 2018, 242
BVerwG 
Kein Schutz privater Grundstückseigentümer durch wasserhaushaltsrechtliche Vorschriften im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren (Urteil vom 12.04.2018, 3 A 16.15)

Die ausschließliche Entscheidungszuständigkeit des BVerwG für als dringlich eingestufte Vorhaben des Eisenbahnausbaus nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO, § 18e Abs. 1 i. V. m. der Anlage 1 zum AEG begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

BVerwG, N&R 2018, 242-243 (Urteil vom 12.04.2018, 3 A 16.15)

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