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NUR 2004, 84
OLG Brandenburg 
Kein zwingendes Vergabeverfahren für Leistungen des SPNV (Beschluss vom 02.09.2003, Verg W 3/03, Verg W 5/03)

Gemeinwirtschaftliche Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) unterfallen der Pflicht zur öffentlichen Vergabe weder nach § 15 Abs. 2 AEG noch nach §§ 98 ff. GWB i.V.m. VgV noch nach EU-Gemeinschaftsrecht.

OLG Brandenburg, N&R 2004, 84-88 (Beschluss vom 02.09.2003, Verg W 3/03, Verg W 5/03)

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