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NUR 2004, 75
VG Köln 
Festlegung asymmetrischer Zusammenschaltungsentgelte bei nicht marktbeherrschenden Unternehmen (Beschluss vom 28.01.2004, 1 L 3169/03)

Die Verpflichtung zur Orientierung der Entgelte an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung nach § 24 Abs. 1 S. 1 TKG gilt auch für die reziproken Leistungen des nicht marktbeherrschenden Partners einer angeordneten Zusammenschaltung.

VG Köln, N&R 2004, 75-76 (Beschluss vom 28.01.2004, 1 L 3169/03)

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