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NUR 2019, 113
BVerwG 
Einschränkung von Verpflichtungen zur Gewährung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung zur Ermöglichung von „Vectoring“ im Nahbereich (Urteil vom 21.09.2018, 6 C 8.17)

Eine telekommunikationsrechtliche Regulierungsverfügung ist in der Regel hinsichtlich der durch sie auferlegten Verpflichtungen sowie der auf einer gesonderten Abwägung beruhenden Bestandteile dieser Verpflichtungen teilbar.

BVerwG, N&R 2019, 113-126 (Urteil vom 21.09.2018, 6 C 8.17)

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