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NUR 2017, 257
Wambach 

Auch im Gigabit-Zeitalter bleibt Breitbandausbau im Wettbewerb vorrangig

Prof. Achim Wambach, Ph. D.*

Abbildung 1

Nach den Plänen von Europäischer Kommission und Bundesregierung sollen bis Ende des Jahres 2025 die infrastrukturellen Voraussetzungen für die sog. Gigabit-Gesellschaft in Europa und Deutschland geschaffen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind erhebliche Investitionen in gigabitfähige Breitbandnetze notwendig. Gemeint sind damit hochleistungsfähige Fest-, Kabel- und Mobilfunknetze mit sehr hohen Übertragungskapazitäten und hohen Anforderungen an die Übertragungsqualität. Der Großteil der notwendigen Investitionen ist durch Unternehmen aufzubringen. Der Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen erfolgt vor allem dort effizient, wo er auf Märkten unter Wettbewerbsbedingungen vorangetrieben wird. Die Förderung des Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten bleibt damit eine Hauptaufgabe der staatlichen Breitbandpolitik. Eine stärkere Fokussierung der Regulierung auf das Ziel der Investitionsförderung unter Vernachlässigung des Wettbewerbsschutzes wäre kontraproduktiv.

Gleichzeitig muss der Regulierungsrahmen für die Telekommunikationsmärkte so ausgestaltet sein, dass es für die Unternehmen attraktiv ist, in gigabitfähige Netze zu investieren. Dazu gehört, dass die Rahmenbedingungen möglichst stabil und vorhersehbar sind. Gegenwärtig wird diskutiert, u.a. beim Aufbau von gigabitfähigen Netzen auf Zugangsregulierung zu verzichten oder die Intensität der Entgeltregulierung zu vermindern. Dies ist dann sinnvoll, wenn der Wettbewerb auf den Endkundenmärkten nicht beeinträchtigt wird. Nicht angezeigt sind dagegen weitergehende Regulierungserleichterungen bei sog. Koinvestitonsmodellen.

Insbesondere in ländlichen Regionen werden privatwirtschaftliche Investitionen in gigabitfähige Netze ohne eine staatliche Förderung ggf. nicht wirtschaftlich sein. Hier setzen die verschiedenen staatlichen Fördermaßnahmen an. Es spricht einiges dafür, die klassische angebotsorientierte Förderung durch nachfrageorientierte Instrumente wie die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgeschlagenen Gigabit-„Voucher“ zu ergänzen. Empfänger der zeitlich befristeten Zuschüsse für Gigabit-Anschlüsse wären u.a. kleine und mittlere Unternehmen sowie Verwaltungen in strukturschwachen Gebieten.

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Vorsitzender der Monopolkommission.

 
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