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ZNER 2021, 209
OVG Nordrhein-Westfalen 
Artenschutzrechtliche Ausnahme vom Tötungsverbot; abwägungserhebliches Gewicht der Versorgung mit Erneuerbaren Energien ([unbekannt] vom 12.03.2021, 7 B 8/21)

§ 63 BImSchG in der seit dem 10. 12. 2020 geltenden Fassung gilt auch für Genehmigungen, die vor seinem Inkrafttreten erteilt worden sind.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2021, 209-213 ([unbekannt] vom 12.03.2021, 7 B 8/21)

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