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NUR 2009, 280
Koenig 
… entsprechen auf vertikale Unternehmenskohärenz konditionierte Konzernjuristen allenfalls den Buchstaben der Entflechtungsvorgaben!

Das OVG Münster hat in seinem Berufungsurteil vom 20. Mai 2009 (Az. 20 A 3609/07 u. 20 A 3607/07) entschieden, dass das Tätigwerden von Konzernjuristen für ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen keine „Entscheidung“ i.S.v. § 9a Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AEG darstellt. Der Einsatz von Konzernjuristen aus einer Querschnittsabteilung der Dachgesellschaft („Holding“) in einem konzernangehörigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen führe nicht zu einem Verstoß gegen die Entflechtungsvorschriften in § 9a Abs. …

Koenig, N&R 2009, 280

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