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07.05.2012
: Umsetzung von FATCA in deutschen Unternehmen

Der US-amerikanische Foreign Account Tax Compliance Act ("FATCA") wurde bereits im Jahr 2010 verabschiedet und tritt schrittweise ab dem Jahr 2013 in Kraft. Dieses Steuergesetz dient der Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch wohlhabende US-Steuerbürger über Auslandskonten und Auslandsinvestitionen. Das Hauptziel von FATCA ist es, ausländische Finanzinstitutionen dazu zu bewegen, der US-Finanzverwaltung (Internal Revenue Service, IRS) Informationen über Konten wohlhabender US-Bürger zu übermitteln. Der Begriff der meldepflichtigen Finanzinstitutionen, Foreign Financial Institutions (FFIs), umfasst bis auf bestimmte Ausnahmen alle nicht-US-amerikanischen Finanzinstitutionen, darunter Banken, Versicherungen oder auch Fonds. FATCA verpflichtet solche Finanzinstitutionen weltweit, eine Vereinbarung mit dem IRS abzuschließen. Andernfalls wird eine Strafsteuer in Höhe von 30 % auf alle Zahlungen mit US-Bezug durch vorgelagerte Zahlstellen einbehalten. Nun haben die USA eine Klarstellung zur Anwendung der einzelnen Regelungen von FATCA veröffentlicht und zusammen mit mehreren wirtschaftlich wichtigen EU-Staaten eine gemeinsame Erklärung zu FATCA abgegeben (die "Stellungnahme"). Die in der Stellungnahme angekündigte Zusammenarbeit zwischen den USA und einzelnen EU-Staaten könnte dazu beitragen, viele der rechtlichen und Umsetzungsprobleme im Rahmen von FATCA zu beseitigen. Dies gilt insbesondere für die deutliche Einschränkung der Anwendungsfälle für den Strafquellensteuereinbehalt. Der vorliegende Überblick beschreibt einige aktuelle Änderungen und deren Auswirkungen. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt dabei auf den für die Umsetzung von FATCA besonders kritischen Vorschriften des deutschen Datenschutzes.

07.05.2012
: Tax Compliance in Unternehmen - Organhaftung

Durch die Verschärfung der Selbstanzeigemöglichkeiten im Rahmen des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes sowie die restriktive Rechtsprechung des 1. Strafsenats des BGH hat die Vermeidung von strafrechtlichen Risiken der Organe von Unternehmen in Tax-Compliance-Systemen erheblich an Bedeutung gewonnen. Darüber sollte die Vermeidung steuerrechtlicher Risiken der Organe jedoch nicht aus dem Blickfeld geraten. Der vorliegende Beitrag zeigt Wege auf, wie steuerliche Haftungsrisiken der Organe von Unternehmen in der Praxis vermieden werden können.