: Verschmelzung und Auf-/Abspaltung von Kapital- auf Kapitalgesellschaften
Der Beitrag behandelt u. a. die Herausverschmelzung, Besonderheiten bei Abwärtsverschmelzungen sowie die Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung. Bei der Auf- und Abspaltung von Kapitalgesellschaften wird der Zeitpunkt für das Vorliegen der Teilbetriebseigenschaft ebenso kritisch beurteilt wie die fehlende Aufteilung von mehrfach genutzten wesentlichen Betriebsgrundlagen. Die Autoren befassen sich auch mit dem Mitunternehmeranteil als wesentliche Betriebsgrundlage sowie mit der - erstmals vorgenommenen - Regelung nicht verhältniswahrender Auf- und Abspaltungen.
: Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personenunternehmen
Der UmwStE-E beantwortet wesentliche Fragen der Umwandlung nach §§ 3 ff. UmwStG nicht überzeugend. Der Beitrag greift wichtige Praxisfragen zu dieser Thematik auf.
: Referentenentwurf einer "kleinen Aktienrechtsnovelle"
Nachdem in den letzten Jahren mehrfach umfangreichere Änderungen des Aktienrechts vorgenommen wurden, hat das Bundesministerium der Justiz nun den Referentenentwurf eines weiteren Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes vorgelegt. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel einer punktuellen Weiterentwicklung des Aktienrechts. Einzig die Einführung einer Verpflichtung für nicht börsennotierte Gesellschaften zur Ausgabe von Namensaktien stellt einen größeren Eingriff in das derzeit geltende Aktienrecht dar. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die vorgesehenen Änderungen und ihre praktischen Auswirkungen.
: Das Eigenkapitalersatzrecht im Wandel seiner gesetzlichen Kodifikationen
Das Eigenkapitalersatzrecht stand über Jahrzehnte geradezu im Mittelpunkt des Gesellschaftsrechts. Mit dem MoMiG wurde das Eigenkapitalersatzrecht gestrichen und durch Regelungen ersetzt, die in der Insolvenz einer Gesellschaft für die Behandlung von Darlehen ihrer Gesellschafter Sonderregeln vorsehen. Der nachfolgende Beitrag widmet sich der Entwicklung des Kapitalersatzrechts und insbesondere der Frage, ob die Materie gesellschaftsrechtlicher oder insolvenzrechtlicher Natur ist.