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19.04.2010
: Zur Verlängerung der Verjährungsfristen für Organhaftungsansprüche

Aktuelle Pressemeldungen berichten vom Bestreben der Regierungskoalition, die Verjährungsfristen für Organhaftungsansprüche zu verlängern. Diese Bestrebungen gründen insbesondere auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, wonach die grundlegenden Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft wie Haftung und Verantwortung wieder stärker das Handeln der Finanzmarktakteure bestimmen müssen, um Finanzmarktkrisen in Zukunft zu vermeiden. Wenngleich die Finanzmarktkrise hiernach sowie nach Aussage von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den Auslöser für die gesetzgeberischen Bestrebungen bildet, zielt die Reform nicht nur auf Aktiengesellschaften, die im Finanzsektor tätig sind. Vielmehr soll sie sämtliche Aktiengesellschaften erfassen. Auch wenn die Einzelheiten der Reform derzeit noch nicht bekannt sind, lohnt ein erster Blick auf dieses brisante Vorhaben. Dabei wird nachfolgend zunächst der Status quo der aktienrechtlichen Organhaftung beschrieben (I.), um das Reformvorhaben anschließend einer ersten, naturgemäß vorläufigen, Bewertung zu unterziehen (II.).