: Kapitalmarktrechtliche Pflichten in der Insolvenz
Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer börsennotierten Gesellschaft eröffnet, fragt sich, wer die für börsennotierte Gesellschaften bestehenden Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erfüllen muss. Diese Fragestellung liegt an der Schnittstelle zwischen Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht und ist trotz der Regelung in § 11 WpHG normativ ungeklärt. Außer zu den Stimmrechtsmitteilungen durch den Emittenten nach § 26 Abs. 1 WpHG fehlt es auch an höchstrichterlicher Rechtsprechung. Vor diesem Hintergrund soll der Fortbestand kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Fall der Insolvenz einer börsennotierten Gesellschaft eingehend untersucht werden. Durch diesen Aufsatz soll den betroffenen Unternehmen und Insolvenzverwaltern ein Überblick über die wichtigsten Fragen bei der Auslegung und Anwendung der einschlägigen Bestimmungen gegeben werden.
: Regulierung der europäischen Märkte für außerbörsliche OTC-Derivate
Die Märkte für nicht börsennotierte ("Over-The-Counter", kurz: "OTC")-Derivate haben in den vergangenen Jahren ein explosionsartiges Wachstum erlebt. Der Nominalbetrag ausstehender Kontrakte betrug nach Erhebungen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich im Juni 2009 weltweit ca. 604,62 Billionen US-Dollar. Mit einer am 20.10.2009 erschienenen Mitteilung hat sich die EU-Kommission als Reaktion auf die Verwerfungen der Finanzmarktkrise von ihrem traditionellen Verständnis gelöst, das eine aufsichtsrechtliche Überwachung dieses Sektors bislang nicht vorsah. Im Folgenden werden nach einer kurzen Darstellung des rechtspolitischen und -systematischen Ansatzes der EU-Kommission zur Schaffung neuer Regulierungsstandards für OTC-Derivate die Leitlinien des bis zum Ende des Jahres 2010 vorgesehenen Legislativpakets vorgestellt. Eine Bewertung der Initiativen der EU-Kommission schließt den Beitrag ab.