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15.06.2009
: BB-Forum: Kein Datenproblem bei der Deutschen Bahn AG? Mitnichten!

Das Screening von Mitarbeiterdaten bei der Deutschen Bahn AG zum Zwecke der Korruptionsbekämpfung erregt nach wie vor die Gemüter. Der Konzern ließ u. a. die Kontonummern seiner Mitarbeiter mit den Daten von Lieferanten und Dienstleistern abgleichen, um so Scheingeschäften Herr zu werden. Die Aktion hat nicht nur Datenschützer empört. Kein Problem sieht jedoch der Arbeitsrechtler Dr. Martin Diller. In seinem Beitrag im BB 2009, 438, stellt er fest, dass die Kontrolle der Bahnmitarbeiter rechtlich nicht zu beanstanden sei. Diese Feststellung kann nicht unkommentiert bleiben. Denn haben es tatsächlich 173 000 Arbeitnehmer zu dulden, dass ihre Kontodaten ohne ihr Wissen mit anderen Informationen abgeglichen werden, um so ein paar "Schwarze Schafe" ausfindig zu machen? Ist die Suche nach Datenübereinstimmungen ohne konkreten Verdacht "ins Blaue hinein" zulässig? Kann der Betriebsrat bei einer derart massiven Arbeitnehmerkontrolle nur tatenlos zusehen? Wohl kaum! Die Aktion hat die Rechte der Belegschaft und des Betriebsrates verletzt. Die - mit den Worten Dillers - "landauf, landab helle Empörung" ist daher sehr wohl begründet.

15.06.2009
: Vertrauen ist gut, Compliance ist besser!

Elementarer Bestandteil guter Corporate Governance ist die Gewährleistung von rechtskonformem Verhalten im Unternehmen (Compliance). Im Rahmen ihrer Compliance-Pflicht muss die Geschäftsleitung die Voraussetzungen für rechtskonformes Verhalten der Mitarbeiter schaffen und kontrollieren. Der folgende Beitrag stellt die Anforderungen an die Datenverarbeitung im Rahmen der Compliance-Überwachung zusammen.