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K&R 2023, 734
BGH 
Überprüfung der Eingangsbestätigung bei Übermittlung per beA (Beschluss vom 18.04.2023, VI ZB 36/22)

Ein Rechtsanwalt darf nicht von einer erfolgreichen Übermittlung eines Schriftsatzes per beA an das Gericht ausgehen, wenn in der Eingangsbestätigung im Abschnitt „Zusammenfassung Prüfprotokoll“ nicht als Meldetext „request executed“ und unter dem Unterpunkt „Übermittlungsstatus“ nicht die Meldung „erfolgreich“ anzeigt wird. (Leitsatz der Redaktion)

BGH, K&R 2023, 734 (Beschluss vom 18.04.2023, VI ZB 36/22)

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