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K&R 2017, 180
BGH 
Zuständiges Gericht bei Vertragsstrafeansprüchen (Beschluss vom 19.10.2016, I ZR 93/15)

Unabhängig von der Höhe des geltend gemachten Anspruchs wird die erstinstanzliche landgerichtliche Zuständigkeit auch bei Vertragsstrafeansprüchen begründet, die ihren Ursprung in einem auf einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung beruhenden Unterlassungsvertrag haben. (Leitsatz der Redaktion)

BGH, K&R 2017, 180-184 (Beschluss vom 19.10.2016, I ZR 93/15)

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