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K&R 2020, 161
BVerwG 
Zugang zu Produktinformationen nach dem VIG (Urteil vom 29.08.2019, 7 C 29.17)

Der Anspruch auf Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 VIG ist ein “Jedermannsrecht” und hängt nicht von der Verbrauchereigenschaft ab.

BVerwG, K&R 2020, 161 (Urteil vom 29.08.2019, 7 C 29.17)

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