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K&R 2018, 353
VGH München 
Zueigenmachen durch Verlinkung auf Internetangebot mit rechtsextremem Inhalt (Beschluss vom 05.01.2018, 7 ZB 18.31)

Der Kläger hat sich durch die erfolgte Verlinkung die indizierten Inhalte einer anderen Webseite zu eigen gemacht. Sein Vorbringen, ihm seien die betreffenden Inhalte tatsächlich nicht bekannt gewesen, ist nicht geeignet, dieses Zueigenmachen in Frage zu stellen. (Leitsatz der Redaktion)

VGH München, K&R 2018, 353-354 (Beschluss vom 05.01.2018, 7 ZB 18.31)

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