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K&R 2018, 313
Buchmann 
“Widerrufsjoker” für Anwaltsverträge?

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 23. 11. 2017 – IX ZR 204/16 erneut eine zentrale Frage des Verbraucherschutzrechts entschieden. Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Anwalt, die ausschließlich mithilfe von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurden, einem Widerrufsrecht unterliegen. Die Entscheidung hat in dreierlei Hinsicht große Bedeutung: Sie trifft allgemein Aussagen zur Anwendbarkeit des Fernabsatzrechts, …

Buchmann, K&R 2018, 313-316

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