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K&R 2016, 429
OLG Köln 
Wettbewerbsverstoß wegen fehlender Datenschutzerklärung auf Webseite (Urteil vom 11.03.2016, 6 U 121/15)

§ 13 TMG, der die Unterrichtungspflicht des Diensteanbieters zur Erhebung und Verwendung von Daten regelt, dient auch dem Schutz der Interessen der Mitbewerber und ist damit eine Regelung i. S. des § 4 Nr. 11 UWG, die dazu bestimmt ist, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln.

OLG Köln, K&R 2016, 429-432 (Urteil vom 11.03.2016, 6 U 121/15)

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