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K&R 2021, 661
BGH 
Werknutzer-Eigenschaft im urheberrechtlichen Schlichtungsverfahren (Beschluss vom 17.06.2021, I ZB 93/20)

a) Werknutzer im Sinne des § 36 Abs. 1 S. 1 UrhG ist nicht nur der urhebervertragsrechtliche Vertragspartner des Urhebers, sondern auch ein Sendeunternehmen, das sich bei einer Auftragsproduktion vom Produktionsunternehmen die umfassenden Nutzungsrechte an dem hergestellten Werk einräumen lässt.

BGH, K&R 2021, 661-666 (Beschluss vom 17.06.2021, I ZB 93/20)

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