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K&R 2020, 155
LG Hamburg 
Werbevideo für Vermögensanlagen muss dauerhaften Warnhinweis enthalten (Urteil vom 28.11.2019, 312 O 279/18)

Werbevideos gegenüber Verbrauchern für öffentlich angebotene Vermögensanlagen müssen einen deutlich hervorgehobenen Warnhinweis enthalten: “Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.” (Leitsatz der Redaktion)

LG Hamburg, K&R 2020, 155-157 (Urteil vom 28.11.2019, 312 O 279/18)

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