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K&R 2016, 360
LG Berlin 
Werbeblocker unzulässig (Urteil vom 08.12.2015, 16 O 449/15)

Die Antragsgegnerin behindert die Antragstellerin in unlauterer Weise beim Absatz ihres Produktes, indem sie unmittelbar in seine Substanz eingreift. Das Produkt der Antragstellerin besteht in der kostenlosen Bereitstellung einer Internetseite mit redaktionellen und werbenden Beiträgen. In diese Einheit greift das Programm der Antragsgegnerin gezielt ein. Es handelt sich um eine unmittelbare Einwirkung auf die Gestaltung der fremden Internetseite und damit das Produkt des Mitbewerbers, …

LG Berlin, K&R 2016, 360-362 (Urteil vom 08.12.2015, 16 O 449/15)

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