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K&R 2016, 423
OLG Köln 
“Wenn das Haus nasse Füße hat” – kein Urheberrechtsschutz für Buch-Untertitel (Urteil vom 08.04.2016, 6 U 120/15)

Dem Ausdruck “Wenn das Haus nasse Füße hat” kommt kein Urheberrechtsschutz zu. Eine besondere sprachliche Gestaltung weist er nicht auf, sondern ist eine schlichte, auch in der Alltagssprache mögliche Konstruktion. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Köln, K&R 2016, 423 (Urteil vom 08.04.2016, 6 U 120/15)

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