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K&R 2016, 593
BVerfG 
Wahre Tatsachenbehauptungen auf Bewertungsportal sind grundsätzlich hinzunehmen (Beschluss vom 29.06.2016, 1 BvR 3487/14)

Der Kläger muss die unbestritten wahren Äußerungen auf dem Bewertungsportal über Zahlungsprobleme bei Kautionsrückzahlung hinnehmen. Es ist nicht erkennbar, dass dem Kläger ein unverhältnismäßiger Verlust an sozialer Achtung droht. Soweit die Äußerung erst drei Jahre später getätigt wurde, führt dies nicht zu einem Überwiegen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers. …

BVerfG, K&R 2016, 593-596 (Beschluss vom 29.06.2016, 1 BvR 3487/14)

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