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K&R 2019, 213
LAG Hessen 
Verwertungsverbot für private Arbeitnehmer-E-Mails im Kündigungsschutzprozess (Urteil vom 21.09.2018, 10 Sa 601/18)

Indem der Arbeitgeber eine zielgerichtete Ermittlung des Inhalts privater Arbeitnehmer-E-Mails auf dem Dienstrechner vornahm, verletzte er dessen Persönlichkeitsrecht. Dies führt zu einer Unverwertbarkeit der Inhalte im Kündigungsschutzprozess. (Leitsatz der Redaktion)

LAG Hessen, K&R 2019, 213-216 (Urteil vom 21.09.2018, 10 Sa 601/18)

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