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K&R 2018, 513
Hanseatisches OLG Hamburg 
Verwechslungsgefahr zwischen “Tagesschau” und “Tagesumschau” (Urteil vom 01.03.2018, 3 U 167/15)

Die Bezeichnung “Tagesschau” für eine Nachrichtensendung ist als Werktitel von hinreichender Unterscheidungskraft und schon deshalb nicht freihaltebedürftig, weil es sich um eine im Verkehr durchgesetzte Bezeichnung handelt. Dem Werktitel “Tagesschau” kommt eine durch Benutzung erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft zu.

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2018, 513-514 (Urteil vom 01.03.2018, 3 U 167/15)

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