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K&R 2018, 404
BGH 
Vertrag zur Platzierung einer Internet-Werbeanzeige stellt Werkvertrag dar (Urteil vom 22.03.2018, VII ZR 72/17)

Der Vertrag über die Platzierung einer elektronisch gestalteten Werbeanzeige unter einer bestimmten Domain ist darauf gerichtet, eine bestimmte Werbemaßnahme in der im Vertrag festgelegten Form dem potentiellen Kundenkreis zur Kenntnis zu bringen. Darin besteht der vom Unternehmer zu erbringende Werkerfolg. (Leitsatz der Redaktion)

BGH, K&R 2018, 404-406 (Urteil vom 22.03.2018, VII ZR 72/17)

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