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K&R 2024, 350
BVerfG 
Verletzung prozessualer Waffengleichheit im Streit um Presseveröffentlichung (Beschluss vom 12.03.2024, 1 BvR 605/24)

Der angegriffene Beschluss verletzt die Beschwerdeführerin offenkundig in ihrem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit. Nach dem Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit kommt eine stattgebende Entscheidung über den Verfügungsantrag grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Gegenseite zuvor die Möglichkeit hatte, auf das mit dem Antrag geltend gemachte Vorbringen zu erwidern. …

BVerfG, K&R 2024, 350-352 (Beschluss vom 12.03.2024, 1 BvR 605/24)

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