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K&R 2020, 559
BVerwG 
Vereinsverbot gegen Plattform-Betreiber von linksunten.indymedia (Urteil vom 29.01.2020, 6 A 1.19)

Vereinsmitglieder werden durch ein Vereinsverbot nicht in ihrer individuellen Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 GG und § 1 Abs. 1 VereinsG verletzt. Denn die individuelle Betätigung als Mitglied kann sich nur im Rahmen der kollektiven Willensbildung des Vereins entfalten.

BVerwG, K&R 2020, 559-563 (Urteil vom 29.01.2020, 6 A 1.19)

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