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K&R 2015, 519
LG Hamburg 
Urheberrechtsschutz für DIN-Normen (Urteil vom 31.03.2015, 308 O 206/13)

Bei den streitgegenständlichen DIN-EN-Normen handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Es handelt sich bei den Texten nicht um amtliche Werke, die dem Urheberrechtsschutz nicht zugänglich sind. Die Normen sind als Sprachwerke und die in ihnen enthaltenen Abbildungen als Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art geschützt. (Leitsatz der Redaktion)

LG Hamburg, K&R 2015, 519 (Urteil vom 31.03.2015, 308 O 206/13)

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