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K&R 2016, 749
OLG Köln 
Unzulässiges presseähnliches Angebot in Tagesschau-App (Urteil vom 30.09.2016, 6 U 188/12)

Bei dem Angebot der “Tagesschau-App” vom 15. 6. 2011 handelte es sich um ein presseähnliches und damit unzulässiges Angebot. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass das hier zu beurteilende Telemedienangebot insgesamt als “nicht sendungsbezogen” genehmigt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Köln, K&R 2016, 749-752 (Urteil vom 30.09.2016, 6 U 188/12)

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