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K&R 2022, 853
OLG Köln 
Unzulässige Weitersendung des Programms “Berliner Runde” (Urteil vom 21.10.2022, 6 U 61/22)

Der Begriff der Weitersendung in § 20b Abs. 1, S. 1 UrhG ist enger als in § 87 Abs. 1, S. 1, 1. Alt. UrhG; die Weitersendung gemäß § 87 UrhG setzt nicht voraus, dass diese vollständig und ohne Änderungen erfolgt.

OLG Köln, K&R 2022, 853-858 (Urteil vom 21.10.2022, 6 U 61/22)

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