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K&R 2024, 438
LG Paderborn 
Unverzügliche Umsetzung bei Widerspruch gegen E-Mail-Werbung (Urteil vom 12.03.2024, 2 O 325/23)

Versendet ein Unternehmen unerwünschte E-Mail-Werbung an ein anderes Unternehmen, ohne dass die Parteien in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, hat der Empfänger die Möglichkeit, den sog. quasinegatorischen Unterlassungsanspruch analog §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB auf einen rechtswidrigen Eingriff in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu stützen.

LG Paderborn, K&R 2024, 438-441 (Urteil vom 12.03.2024, 2 O 325/23)

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