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K&R 2017, 348
LG Bielefeld 
Tweet stellt kein geschütztes Sprachwerk dar (Beschluss vom 03.01.2017, 4 O 144/16)

Zwar setzt ein urheberrechtlich geschütztes Werk grundsätzlich keinen Mindestumfang voraus. Die Kürze einer Äußerung kann jedoch als Indiz gegen den Urheberrechtsschutz sprechen. Der “Tweet” (“Wann genau ist aus ‘Sex, Drugs & Rock n Roll’ eigentlich ‘Laktoseintoleranz, Veganismus & Helene Fischer’ geworden?”), der in dem sozialen Medium Twitter abgesetzt worden ist, stellt kein urheberrechtlich geschütztes Sprachwerk dar. …

LG Bielefeld, K&R 2017, 348 (Beschluss vom 03.01.2017, 4 O 144/16)

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