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K&R 2017, 55
OLG Köln 
Suchmaschinenbetreiber haftet mangels ausreichenden Hinweises nicht für angezeigte Treffer (Urteil vom 13.10.2016, 15 U 173/15)

Den Klägern steht weder ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts noch wegen unzulässiger Datenerhebung und -übermittlung wegen des Auffindbarmachens von Seiten mit möglicherweise inkriminierendem Inhalt in der Suchmaschine der Beklagten zu. Zwar kommt eine Haftung der Suchmaschinenbetreiberin als mittelbare Störerin grundsätzlich in Betracht. …

OLG Köln, K&R 2017, 55-61 (Urteil vom 13.10.2016, 15 U 173/15)

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