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K&R 2016, 199
OLG Karlsruhe 
Strafbarkeit bei unbefugter SIM-Lock-Aufhebung (Beschluss vom 29.01.2016, 2 (6) Ss 318/15, 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15)

Der Entsperr-Code (“Unlock-Code”) zur Aufhebung der Kartensperre eines Mobiltelefons (“SIM-Lock”) stellt ein Betriebsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs. 2 UWG dar.

OLG Karlsruhe, K&R 2016, 199-202 (Beschluss vom 29.01.2016, 2 (6) Ss 318/15, 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15)

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