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K&R 2019, 65
LG Frankfurt a. M. 
Sorgfaltspflicht bei Nutzung eines Werks aus dem Internet (Beschluss vom 03.09.2018, 03 S 10/18)

Der Beklagte hat durch die Verwendung des Werks aus dem Internet die Urheberrechte des Klägers verletzt. Lediglich aus dem Umstand, dass eine Zeichnung bei einer Internet-Suche nach “kostenlos” angezeigt wird, zu folgern, dass dieses gemeinfrei sei, entspricht nicht dem urheberrechtlichen Sorgfaltsmaßstab. (Leitsatz der Redaktion)

LG Frankfurt a. M., K&R 2019, 65 (Beschluss vom 03.09.2018, 03 S 10/18)

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