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K&R 2023, 738
BGH 
Sinndeutung einer Äußerung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Urteil vom 01.08.2023, VI ZR 307/21)

a) Entsprechend der Regelung in § 555 Abs. 3 ZPO für das Anerkenntnisurteil ergeht ein Verzichtsurteil in der Revisionsinstanz nur auf gesonderten Antrag des Beklagten.

BGH, K&R 2023, 738-740 (Urteil vom 01.08.2023, VI ZR 307/21)

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