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K&R 2015, 810
BGH 
Schiedsstellenanrufung als Prozessvoraussetzung bei Streit um Vergütungspflicht (Beschluss vom 27.08.2015, I ZR 148/14)

Bei Streitfällen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UrhWG, an denen eine Verwertungsgesellschaft beteiligt ist und die die Vergütungspflicht nach § 54 oder § 54 c UrhG betreffen, ist die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nach § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann Prozessvoraussetzung, wenn die Anwendbarkeit und die Angemessenheit des Tarifs nicht bestritten sind. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2015, 810-812 (Beschluss vom 27.08.2015, I ZR 148/14)

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