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K&R 2023, 437
BGH 
Rundfunkhaftung II: Haftung bei unerlaubter Glücksspielwerbung (Urteil vom 23.02.2023, I ZR 155/21)

Ein Rundfunkveranstalter, der seine wettbewerbsrechtliche Prüfungspflicht auf ein anderes konzernangehöriges Unternehmen überträgt, kann für eine unzureichende Prüfung durch dieses Unternehmen nach § 8 Abs. 2 UWG haften. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2023, 437-440 (Urteil vom 23.02.2023, I ZR 155/21)

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