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K&R 2025, 61
Hanseatisches OLG Hamburg 
Reichweite des Unterlassungsanspruchs bei Namensrechtsverletzung (Beschluss vom 04.11.2024, 7 W 119/24)

Das deutsche Recht sieht bei den hier in Rede stehenden Normen für den Unterlassungsanspruch, nämlich das Namensrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, keine über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausgehende Geltung vor. Es besteht daher kein Anspruch darauf, dass die Untersagung auf weitere Gebiete der EU erstreckt wird. (Leitsatz der Redaktion)

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2025, 61-63 (Beschluss vom 04.11.2024, 7 W 119/24)

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