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K&R 2017, 809
OLG Celle 
Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung bei Veröffentlichung im Internet (Beschluss vom 21.08.2017, 13 W 45/17)

Eine titulierte Unterlassungsverpflichtung erschöpft sich nicht in bloßem Nichtstun. Sie umfasst vielmehr auch die Vornahme von Handlungen zur Beseitigung eines zuvor geschaffenen Störungszustandes, wenn allein dadurch dem Unterlassungsgebot Folge geleistet werden kann.

OLG Celle, K&R 2017, 809-811 (Beschluss vom 21.08.2017, 13 W 45/17)

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