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K&R 2016, 701
Grigorjew 
Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter?

Der EuGH hat am 15. 9. 2016 seine Entscheidung zur Störerhaftung beim offenen WLAN-Betrieb verkündet. Das Gericht hat zwar klargestellt, dass (gewerbliche) Anbieter nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer haften müssen, räumte den Rechteinhabern jedoch das Recht ein, Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Rechtsverstöße vom WLAN-Anbieter zu verlangen. Der Beitrag untersucht, …

Grigorjew, K&R 2016, 701-706

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