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K&R 2016, 740
BGH 
Rechtsnatur von Mediaagenturverträgen (Urteil vom 16.06.2016, III ZR 282/14)

 Mediaagenturverträge sind ihrer Rechtsnatur nach regelmäßig als Geschäftsbesorgungsverträge zu qualifizieren, bei denen sich der eine Teil (Mediaagentur) zur Ausführung einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Wahrung fremder Vermögensinteressen (insbesondere Mediaplanung und -einkauf) und der andere Teil (werbungtreibender Kunde) zur Zahlung eines Entgelts verpflichtet.

BGH, K&R 2016, 740-743 (Urteil vom 16.06.2016, III ZR 282/14)

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