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K&R 2021, 229
Hartmann, 
Prozessuale Waffengleichheit? – Aus Karlsruhe nichts Neues

Kurz und Knapp - Das BVerfG wird das Thema nicht los, der immer gleichen Begründung aber auch nicht überdrüssig. Jedoch werden die Formulierungen deutlicher. Die Ungeduld ob der wiederholten festgestellten Verletzungen des grundrechtsgleichen Rechtes auf prozessuale Waffengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG durch die Pressekammern in Köln, Berlin und Hamburg in einstweiligen Verfügungsverfahren scheint größer zu werden. …

Hartmann,, K&R 2021, 229-232

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