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K&R 2015, 67
BVerwG 
Presserechtlicher Auskunftsanspruch zu Namen von Funktionsträgern im Strafverfahren (Urteil vom 01.10.2014, 6 C 35.13)

Die Persönlichkeitsrechte eines Verteidigers und eines Staatsanwalts, die in einem gerichtlichen Strafverfahren mitgewirkt haben, stehen regelmäßig der Nennung ihres Namens an Pressevertreter nicht entgegen. (Leitsatz des Gerichts)

BVerwG, K&R 2015, 67-72 (Urteil vom 01.10.2014, 6 C 35.13)

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