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K&R 2023, 160
BVerwG 
Pflicht zur elektronischen Einreichung von Beschwerdeschriften (Beschluss vom 08.12.2022, 8 B 49.22)

Rechtsanwälte sind verpflichtet, die Beschwerdeschrift als elektronisches Dokument einzureichen. Eine Übermittlung in Papierform ist nur zulässig, wenn eine elektronische Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend unmöglich ist. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen. Wird die elektronische Form nicht beachtet und fehlt eine Glaubhaftmachung, …

BVerwG, K&R 2023, 160 (Beschluss vom 08.12.2022, 8 B 49.22)

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