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K&R 2018, 330
OLG Köln 
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Suchmaschinen-Snippet (Urteil vom 25.01.2018, 15 U 56/17)

Die konkrete Zusammenstellung der Angaben im streitgegenständlichen Suchergebnis durch die Suchmaschine der Beklagten verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers. Die Beklagte haftet als Störerin für diesen Eingriff und es greifen weder eine Privilegierung nach dem TMG oder der Subsidiaritätsaspekt ein. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Köln, K&R 2018, 330-335 (Urteil vom 25.01.2018, 15 U 56/17)

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